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BAG: Im Einsatzbetrieb geltende Ausschlussfristen sind für Equal Pay-Anspruch unbeachtlich

BAG: Im Einsatzbetrieb geltende Ausschlussfristen sind für Equal Pay-Anspruch unbeachtlich

Berlin/Erfurt, 07.04. 2011 - Ein Leiharbeitnehmer, der in einem bayerischen Metallbetrieb eingesetzt war, hatte auf die gleiche Vergütung wie die Stammbelegschaft geklagt. Zunächst ohne Erfolg. Das LAG München hielt ihm entgegen, er habe die im Einsatzbetrieb geltende tarifvertragliche Ausschlussfrist von drei Monaten nicht beachtet. Dieser Argumentation folgte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. März 2011 (Az. 5 AZR 7/10) ausdrücklich nicht. Eine Ausschlussfrist, die im Entleihbetrieb auf die Arbeitsverhältnisse der Stammbeschäftigten zur Anwendung kommt, muss ein/e Leiharbeitnehmer/in nicht einhalten.

Quelle: BAG-PM Nr. 20/11