| Ausschlussfristen |
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Ausschlussfristen Ausschlussfristen besagen, dass Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche (vor allem Lohnansprüche) verfallen, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. Diese Fristen sind oft sehr kurz, so dass schnell gehandelt werden muss. Die Tarifverträge des DGB sehen Ausschlussfristen zwischen einem und zwei Monaten vor. Weiterhin muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden. Lehnt das Leiharbeitsunternehmen Ihren Anspruch ab, so muss der Anspruch innerhalb eines Monats gerichtlich geltend gemacht werden (sog. "doppelte Ausschlussfrist"). TIPP: Als ver.di-Mitglied genießen Sie kostenlosen Rechtschutz.
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