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AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

AMP – Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

Der AMP war derjenige Arbeitgeberverband in der Leiharbeitsbranche, der Tarifverträge mit der sogenannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen hat. Diese Tarifverträge sind, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2010, nichtig. Die betroffenen Leiharbeitnehmer haben - auch rückwirkend - den Anspruch wie vergleichbare Stammbeschäftigte behandelt zu werden. Insbesondere steht ihnen das gleiche Arbeitsentgelt zu. Auf Grund eines massiven Mitgliederschwundes  beschloss der AMP im Jahre 2011 seine Selbstauflösung, in dem er mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistung (BZA) zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) fusionierte.

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