| Arbeitskleidung |
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Arbeitskleidung Arbeitskleidung muss, solange sie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient, vom Leiharbeitgeber gestellt werden. Beispiele sind Sicherheitsschuhe (mit Stahlkappe), Helm, Arbeitshandschuhe bei handwerklichen Berufen; Kittel, Schutzbrille in der Lebensmittelproduktion oder im medizinischen Bereich. Seriöse Leiharbeitgeber stellen ihren Beschäftigten die entsprechende Arbeits- bzw. Schutzkleidung unnachgefragt zur Verfügung. |