| Arbeitszeitkonto |
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Arbeitszeitkonto Auf dem Arbeitszeitkonto werden die tatsächlich geleisteten Arbeitszeitstunden des Leiharbeitnehmers erfasst und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglichen Arbeitszeit verrechnet. Das Arbeitszeitkonto weist ein Guthaben auf, wenn der Leiharbeitnehmer mehr gearbeitet hat als vertraglich vereinbart ist. Dann entsteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich. Will ein Leiharbeitnehmer einen „Freizeittag“ nehmen, muss er diesen innerhalb bestimmter Fristen vorher gegenüber der Leiharbeitsfirma ankündigen. Achtung: In der Leiharbeit kommt es häufig vor, dass eine Verleihfirma das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto mit Nichteinsatzzeiten verrechnen will. Das ist nicht zulässig. |