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Auslöse

Auslöse

Die monatliche Pauschale, die der Leiharbeitgeber zahlt, um die arbeitsbedingten Aufwendungen (Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, sog. Spesen) zu ersetzen, wird Auslöse genannt. Da diese Aufwendungen genau nachgewiesen werden müssen, erspart sich der Leiharbeitgeber nicht selten eine mühsame Einzelabrechnung. Es gibt keine klare gesetzliche Regelung über die Höhe der Auslöse. Sie kann von Einsatz zu Einsatz unterschiedlich hoch sein. Sie erhöht weder die Rente noch das Arbeitslosengeld. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber anbietet, die Auslöse zu erhöhen und das Entgelt zu senken. Hier tut Beratung Not – für ver.di Mitglieder kostenlos.

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