Facebook

Bei Facebook posten
Befristung

Befristung

Die Befristung eines Leiharbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes maximal bis auf zwei Jahren beschränkt. Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ist das Arbeitsverhältnis für eine kürzere Zeit geschlossen, kann es bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren insgesamt dreimal befristet verlängert werden. Liegt ein sachlicher Grund vor, kann die Befristung auch länger dauern.

Zurück