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Eingruppierung

Eingruppierung

In den DGB-Tarifverträgen wird auch die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe geregelt, Entscheidend für die Eingruppierung ist, welche konkrete Tätigkeit ausgeübt wird. Oft werden Leiharbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, beispielsweise als sog. Helfer, obwohl sie eine Facharbeitertätigkeit ausüben.

Bei Problemen mit der Eingruppierung hilft - falls vorhanden - der Betriebsrat des Verleihbetriebes und in jedem Fall für ihre Mitglieder die Gewerkschaft ver.di.

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