| Jahressonderzahlung |
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Jahressonderzahlung Auch Leiharbeitnehmern stehen sog. Jahressonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu. Der Anspruch entsteht gemäß den DGB-Tarifverträgen, wenn die durchgehende Beschäftigung mindestens sechs Monate andauert. Die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes steigt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Die Auszahlungen erfolgen in den Monaten Juni bzw. November und betragen jeweils 150 € brutto; im dritten und vierten Jahr jeweils 200 € brutto und ab dem fünften Jahr jeweils 300 € brutto. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlungen entsprechend anteilig. |