| Krankmeldung |
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Krankmeldung Genau wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch, muss bei Krankheit sofort der Arbeitgeber informiert werden. In diesem Fall also das Verleihunternehmen. Sicherheitshalber sollte aber auch das Entleihunternehmen von der Krankheit in Kenntnis gesetzt werden. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen aus. |