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Kündigung, Kündigungsbedingungen, Kündigungsschutz

Kündigung, Kündigungsbedingungen, Kündigungsschutz

Auch auf Leiharbeitsverhältnisse findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung. Nach dem KSchG genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.

Zudem missachten Verleihfirmen bei Entlassungen vielfach die Einhaltung der Kündigungsfristen. In diesem Falle empfiehlt sich immer die Klage beim Arbeitsgericht.

Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgt sein.

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