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Urlaub

Urlaub

Urlaub sollte immer schriftlich beantragt und auch schriftlich von der Verleihfirma bestätigt werden. Die DGB-Tarifgemeinschaft hat mit den beiden Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ folgende Urlaubsdauer vereinbart:

  Arbeitstage
im 1. Jahr
24
im 2. Jahr
25
im 3. Jahr
26
im 4. Jahr
28
ab dem 5. Jahr
30


Achtung: Die Verleihfirma kann nicht verlangen, dass der Urlaub in der Nichteinsatzzeit genommen werden muss.

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften urteilte Anfang 2009, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht verfällt, wenn er wegen einer Erkrankung nicht in der Lage war, diesen zu nehmen.

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