| Urlaub |
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Urlaub Urlaub sollte immer schriftlich beantragt und auch schriftlich von der Verleihfirma bestätigt werden. Die DGB-Tarifgemeinschaft hat mit den beiden Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ folgende Urlaubsdauer vereinbart:
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften urteilte Anfang 2009, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht verfällt, wenn er wegen einer Erkrankung nicht in der Lage war, diesen zu nehmen. |