Facebook

Bei Facebook posten
Vermittlungsprovision

Vermittlungsprovision

Eine Vermittlungsprovision ist vereinzelt durch eine Klausel im Überlassungsvertrag zwischen der Leiharbeitsfirma und dem Entleihbetrieb verankert. Sollte ein Leiharbeitnehmer in eine Festanstellung übernommen werden, muss der Entleihbetrieb eine Provision an die Verleihfirma zahlen. Allerdings wird in der Praxis häufig auf diese Provision verzichtet, da die Verleihfirmen so ihre Entleihbetriebe als Kunden verlieren würden.

Leiharbeitnehmer können unter keinen Umständen zur Kasse gebeten werden.

Zurück