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Zuschläge/Zulagen

Zuschläge/Zulagen

Nach dem DGB-Tarifvertrag mit BZA erhalten Leiharbeitnehmer nach einem neunmonatigen ununterbrochenen Einsatz im gleichen Betrieb einen Zuschlag von 1,5 Prozent; nach zwölf Monaten von 3 Prozent.
Der Tarifvertrag mit iGZ sieht die Zahlung einer einsatzbezogenen Zulage nach einer Anstellung von 14 Kalendermonaten in einem Leihunternehmen vor, wenn außerdem ein ununterbrochener Einsatz von neun Kalendermonaten im gleichen Betrieb erfolgt ist. Die Zulage ist abhängig von der Entgeltgruppe und beträgt zwischen 0,20 bis 0,35 € pro Stunde.

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