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iGZ gegen Lohndumping per Werkvertrag |
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iGZ gegen Lohndumping per Werkvertrag Münster/Berlin, 01.02.2012 - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) lehnt Werkverträge zum Zwecke des Lohndumpings ab und empfiehlt allen Mitgliedsunternehmen bei Werkverträgen die bestehenden Entgeltniveaus des DGB/iGZ-Tarifvertrages nicht zu unterschreiten. "Die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit ist eine Errungenschaft, die unsere Branche weiter nach vorne bringt und ein Zeichen guter Zeitarbeit. Geschäftsmodelle, die darauf ausgerichtet sind, die 7,89 Euro im Westen bzw. 7,01 Euro im Osten systematisch zu unterlaufen, sind aus unserer Sicht nicht seriös", gab Hauptgeschäftsführer Stolz das Ergebnis der jüngsten Sitzung des iGZ-Vorstands bekannt.
Quelle: PM vom 01.02.2012 |
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