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ver.di: "Synchronisationsverbot" wieder einführen

ver.di: "Synchronisationsverbot" wieder einführen

Berlin, 07.06.2009 - Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes in der Leiharbeitsbranche. Eine entsprechende Forderung müssten CDU und SPD auch in ihre Programme für die Bundestagswahl im Herbst übernehmen, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn.

Früher galt, dass Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen nicht nur für die Dauer ihres Einsatzes bei einem Kundenunternehmen angestellt werden durften ("Synchronisation"). Damit war es den Verleihfirmen verboten, Arbeitnehmer nur für einen Auftrag einzustellen und anschließend wieder zu entlassen. Diese Regelung ist seit den rot-grünen Arbeitsmarktreformen von 2004 komplett weggefallen - mit schwerwiegenden Folgen: Erhebungen von Branchenbeobachtern zufolge sei die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche von 800.000 im Juli 2008 auf knapp 500.000 im April 2009 gesunken. Damit sei heute jeder zehnte Arbeitslose ein ehemaliger Leiharbeitnehmer.

Obwohl die neue Kurzarbeitergeldregelung auch für Leiharbeiter gelte, würden sie nach Auslaufen ihrer Tätigkeit bei den Entleihfirmen von den Verleihern fast umgehend wieder entlassen, kritisierte Gerstenkorn. Die Wirtschaftskrise werde damit auf dem Rücken von Menschen ausgetragen, die in der Regel durchschnittlich 40 Prozent weniger verdienten als die Stammbelegschaften. Zudem habe die Deregulierung dafür gesorgt, dass sich die Leiharbeitsbranche auf Kosten der Betroffenen und der Zahler von Sozialbeiträgen von jeglichem unternehmerischen Risiko befreit habe. Es gelte daher, die Arbeitgeber zu verpflichten, Leiharbeitskräfte auch in Zeiten ohne Aufträge weiter zu beschäftigen, bekräftigte die Gewerkschafterin.

 

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