| DGB/BZA: Verlängerung der Erklärungsfrist |
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DGB/BZA: Verlängerung der Erklärungsfrist Berlin, 25.02.2010 - Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben die Erklärungsfrist des Verhandlungsergebnisses vom 26. Januar 2010 auf unbestimmte Zeit verlängert. Damit ist mit einem schnellen Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrages nicht zu rechnen. Der Entgelttarifvertrag wurde von der DGB-Tarifgemeinschaft bereits Ende 2008 gekündigt und wirkt gegenwärtig nur nach. Mit welchen Folgen - Equal Pay? - ist juristisch umstritten. |