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DGB/BZA: Neuer Entgelttarifvertrag ab 1. Juli 2010

DGB/BZA: Neuer Entgelttarifvertrag ab 1. Juli 2010

Berlin, 10.03.2010 - Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt.

Dieser sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen (01.07.2010, 01.05.2011, 01.11.2011, 01.11.2012) vor. Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1 von jetzt 7,38 EUR über 7,60 EUR, 7,79 EUR und 7,89 EUR auf 8,19 EUR. Im Tarifgebiet Ost von jetzt 6,42 EUR über 6,65 EUR, 6,89 EUR und 7,01 EUR auf 7,50 EUR. Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 % im Westen und 5,0 % im Osten.

Die Entgeltstufen 2 bis 9 steigen durchschnittlich jährlich um knapp 3 %. Der umstrittene § 8.6 MTV wird ersatzlos gestrichen. Zu dem wurde in einer sog. "Schlecker-Klausel" geregelt, dass konzerninterne Leiharbeit nicht zum Austausch von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/innen missbraucht werden kann.

Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart. Ziel der Tarifvertragsparteien ist die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Widerstand gegen einen Mindestlohn in der Leiharbeit aufgegeben und wird dieses Vorhaben unterstützen.

Die Vorsitzenden der Gewerkschaften ver.di und IG Metall äußerten sich bereits gestern in einer Pressemitteilung zu dem erzielten Tarifergebnis.

 

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