| Tarifabschlüsse mit BZA und iGZ machen Weg frei für einen Mindestlohn in der Leiharbeit |
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Tarifabschlüsse mit BZA und iGZ machen Weg frei für einen Mindestlohn in der Leiharbeit Berlin, 04.05.2010 - Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) haben sich - vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien - auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt. Dieser ist nahezu identisch mit dem jüngsten Tarifabschluss DGB/BZA und sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen (01.07.2010, 01.05.2011, 01.11.2011, 01.11.2012) vor. Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1 von jetzt 7,51 EUR über 7,60 EUR, 7,79 EUR und 7,89 EUR auf 8,19 EUR. Im Tarifgebiet Ost von jetzt 6,50 EUR über 6,65 EUR, 6,89 EUR und 7,01 EUR auf 7,50 EUR. Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart. Dieser ist zu 100 Prozent identisch mit dem Mindestlohntarifvertrag DGB/BZA. Mit den jüngsten Tarifabschlüssen "ist der Weg frei für einen allgemeinen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ werden wir jetzt umgehend die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Allgemeinverbindlichkeit der vereinbarten Mindestlöhne beantragen", erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Von den beiden Tarifwerken werden deutlich über 60 Prozent der Beschäftigen in der Leiharbeit erfasst. |