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DGB-Bundeskongress 2010: EU-Richtlinie zur Leiharbeit muss korrekt umgesetzt werden

DGB-Bundeskongress 2010: EU-Richtlinie zur Leiharbeit muss korrekt umgesetzt werden

Berlin, 25.05.2010 - Nach einem Grußwort von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen an die Delegierten des 19. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses überreichte ihr der DGB-Vorsitzende Michael Sommer ein Gutachten zu notwendigen Gesetzesänderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, erklärte hierzu: "Noch immer hat Deutschland die EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Leiharbeitnehmer/innen nicht in unser Rechtssystem übernommen. Das hat nun zügig und korrekt zu geschehen. Ziel der Gewerkschaften ist die Umsetzung des Grundsatzes 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' ab ersten Tag im Entleihbetrieb. Ergänzend brauchen wir in der Leiharbeit einen Mindestlohn für die verleihfreien Zeiten und für Arbeitnehmer/innen, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurden."

Das vollständige Rechtsgutachten zur Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit von Prof. Dr. Thomas Blanke kann auf der Homepage des DGB heruntergeladen werden.

Quelle: dgb.de, 19.05.2010

 

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