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H&M setzt auf Leiharbeit - und hört den Betriebsrat ab?

H&M setzt auf Leiharbeit - und hört den Betriebsrat ab?

Hamburg/Berlin, 30.03.2011 - Auf Antrag des Gesamtbetriebsrates hat das Arbeitsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen H&M bundesweit erlassen, bei ihren Telefonanlagen entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Funktionstasten zu deaktivieren, die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen.

"Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen", so Johann Rösch, der zuständige ver.di-Sekretär aus der ver.di-Bundesverwaltung, „können dies aber auch nicht ausschließen. Dieser Vorgang zeigt deutlich, wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde."

H&M beschäftigt in seinem weltweit größten Logistikzentrum in Hamburg-Neuallermöhe neben einer Stammbelegschaft von rund 1.000 Mitarbeitern dauerhaft bis zu 500 Leiharbeitskräfte. Die Leiharbeitnehmer/innen verdienen laut ver.di rund ein Drittel weniger als die Stammbeschäftigten. Die Geschäftsleitung kann hingegen keine Ungleichbehandlung der Leiharbeitskräfte erkennen. Sie erhielten ebenso wie die Stammbelegschaft kostenfrei Kaffee, Tee und Wasser, heißt es in der Stellungnahme. "Ferner gelten für sie identische Preise im Betriebsrestaurant."

Wer gegen ein solches Verständnis von Gerechtigkeit bei der Konzernspitze in Stockholm protestieren möchte, kann dies per E-Mail tun unter:

http://www.handeln-ausgezeichnet.de/aktion/leiharbeit-bei-hm-mailaktion

 

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