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Gleicher Lohn für Leiharbeitskräfte: Arbeitsgericht Leipzig lässt Streiks im Großhandel zu

Gleicher Lohn für Leiharbeitskräfte: Arbeitsgericht Leipzig lässt Streiks im Großhandel zu

Berlin, 26.05.2011 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig, den Antrag der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Handelsgesellschaft mbH auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Streiks im Tarifkonflikt des Groß- und Außenhandels abzulehnen.

"Das ist ein erfreulich klares Votum für das Streikrecht", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg am Freitag. "Es ist unsere Aufgabe, in Tarifverhandlungen die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder zu regeln. Dazu gehören auch tarifvertragliche Vereinbarungen zum Entgelt, zum Einsatz und zu den Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Wir wollen verhindern, dass der Einsatz von Leiharbeit zu Lohndruck und Lohndumping gegenüber den Stammbelegschaften führt."

 

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