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Gesetzliche Mindestlöhne haben kaum negative Auswirkungen

Gesetzliche Mindestlöhne haben kaum negative Auswirkungen

Berlin/Hamburg, 26.10.2011 - Die bestehenden gesetzlichen Mindestlöhne in Deutschland haben kaum negative Auswirkungen. Sie vernichten weder Arbeitsplätze, noch verzerren sie den Wettbewerb. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung. Vier Forschungsinstitute hatten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die Wirkungen der Mindestlöhne untersucht.

Generell ließen sich - wie etwa im Baugewerbe - "keine nennenswerten Folgen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit nachweisen", berichtet "Der Spiegel". Besonders interessant ist das Ergebnis im Elektrohandwerk: Hier wurde der Mindestlohn zwischen 2003 und 2007 vorübergehend ausgesetzt. In der Folge sanken zwar die Löhne der Arbeitnehmer, trotzdem wurden die Belegschaften nicht erkennbar aufgestockt. Mit der Wiedereinführung stiegen auch die Stundenlöhne erneut an - ohne negative Folgen für die Beschäftigung. Der Mindestlohn (Lohnuntergrenze) für die Leiharbeit tritt voraussichtlich am 1. Januar 2012 mit einer Höhe von 7,89 € (West) und 7,01 € (Ost) in Kraft.

Quelle: "Der Spiegel", 23.10.2011

 

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